28. Jun 2007, 13:43
Verfasst: 06. Sep 2009, 0:51
WLAN
Landtag warnt
Nach einer Empfehlung des Bayerischen Landtags vom 22. März 2007 sollen Schulen auf drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN) verzichten. Das ist das Ergebnis einer Anhörung vom vergangenen Dezember, an der auch das Umweltinstitut München beteiligt war. Der Bildungsausschuss des Landtags appelliert an Schulen, auf kabelgebundene Netzwerke zurückzugreifen. Dadurch sollen mögliche, durch Strahlung bedingte Gesundheitsgefahren ausgeschlossen werden, so die Begründung. Neben der Vernetzung von Computern dient WLAN als schnurloser Internet-Zugang für den PC daheim oder etwa in Hotels.
Bundesregierung empfiehlt:
Besser auf WLAN verzichten
In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen empfiehlt die Bundesregierung die Vermeidung von WLAN: „Die Bundesregierung empfiehlt allgemein, die persönliche Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten, d. h. herkömmliche Kabelverbindungen zu bevorzugen, wenn auf den Einsatz von funkgestützten Lösungen verzichtet werden kann.“
Quelle: Bundestagsdrucksache 16/6022 vom 6. Juli 2007
Auch die Europäische Umweltagentur (EEA) warnt nach der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Berichts am 17. September 2007 eindringlich vor den Gefahren hochfrequenter Strahlung, wie sie beispielsweise durch W-LAN-Netzwerke oder Mobilfunk ausgesendet wird: „Die aktuelle Forschung und die Analyse der Langzeiteffekte der Strahlung von mobiler Telekommunikation zeigen, dass es umsichtig von den Gesundheitsbehörden wäre, Maßnahmen zu treffen, um vor allem empfindliche Gruppen wie Kinder der Strahlung weniger stark auszusetzen“, sagt Jacqueline McGlade, geschäftsführende Direktorin der Europäischen Umweltagentur.
Pressemitteilung der Europ. Umweltagentur (engl.)
28. Jun 2007, 13:43
28. Jun 2007, 13:43
Verfasst: 06. Sep 2009, 1:01
Wieso die Grenzwerte in Deutschland nicht gesenkt werden
Die Anzahl der wissenschaftlichen Studien, die auf gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung hinweisen, steigt ständig. Auf brisante Studien, wie die von Repacholi im Jahre 1997, die deutlich auf krebsfördernde Eigenschaften beim Menschen hinweist, folgen nicht selten Studien, die den ursprünglich festgestellten Effekt nicht mehr zeigen. Bezüglich Krebs war es die Utteridge-Studie vom September 2002, die zur großen Freude der Mobilfunk-Industrie keinen krebsfördernden Effekt mehr fand. Allerdings weist die Utteridge-Studie schwerwiegende Mängel auf:
Während sich Repacholis Mäuse während der viele Monate langen Tierversuche frei bewegen konnten, wurden die Mäuse von Utteridge während der Bestrahlungszeiträume in enge Plastikröhrchen gezwängt. Die Begründung lautete, aufgrund der ungleichmäßigen Feldverteilung im großen Käfig sei die auf die Mäuse einwirkende Strahlungsintensität nur durch die Fixierung der Mäuse exakt zu ermitteln. Zum besseren Vergleich wurden die nichtbestrahlten Mäuse gleichermaßen behandelt. In beiden Studien wurden genmanipulierte Mäuse eingesetzt, die besonders leicht an Krebs erkranken, so genannte „Krebs-Mäuse“. Nach 19 Monaten sind alle Mäuse von Utteridge gestorben, auch die nicht bestrahlten. An anderer Stelle gibt Utteridge die Gewichtsentwicklung seiner Mäuse in einem Zeitraum von 28 Monaten an. Auf diesen Widerspruch und die gegenüber Repacholi dreifach erhöhte Todesrate angesprochen, teilte Utteridge mit, dass sie die Daten zum Überleben der Mäuse auf die Tage der Bestrahlung bezogen haben, also Wochenenden und Feiertage nicht mitgezählt wurden. Zudem stammten die auf alle Kalendertage bezogenen Gewichtsdaten zum Teil nur von einer einzigen überlebenden Maus.
Nun fragt man sich, wieso die Grenzwerte trotz handfester Forschungsergebnisse nicht deutlich gesenkt werden. Die Internationale und die Deutsche Strahlenschutzkommission bewerten ein Gesundheitsrisiko entweder als wissenschaftlich nachgewiesen oder als nicht nachgewiesen. Ein wissenschaftlicher Nachweis ist danach erst erbracht, wenn sich ein Effekt von mehreren Forschergruppen unabhängig reproduzieren lässt, das Resultat nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht und durch ein plausibles Wirkungsmodell zu erklären ist. Zudem muss unter den Wissenschaftlern ein breiter Konsens darüber bestehen, dass der Effekt für die Gesundheit bedeutsam ist.
Bei diesen restriktiven Kriterien werden jedoch viele möglicherweise wichtige Ergebnisse nicht in Betracht gezogen. Sie entsprechen nicht unseren Vorstellungen von Vorsorge sondern riskieren, dass sich bezüglich Elektrosmog ein Skandal wiederholen kann wie z.B. die Chemieskandale der 70er Jahre um Formaldehyd, Holzschutzmittel, PCB und Asbest. Das Verbot dieser Substanzen wurde vom damaligen Bundesgesundheitsamt mit dem gleichen Hinweis viel zu lange hinausgezögert.
Inzwischen strebt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entgegen ihrer bisherigen Politik seit Februar 2003 das Vorsorgeprinzip an ("wir wollen nach Wegen schauen, wie wir Vorsorgemaßnahmen in die Arena der elektromagnetischen Felder einführen", Dr. M. Repacholi, Leiter des Projektes "Elektromagnetische Felder" der WHO).
Die Schweiz überprüft derzeit in einem groß angelegten Forschungsprogramm ihren Vorsorgewert. Das Schweizer Umweltministerium ist sich unsicher, ob der um den Faktor 100 unter dem deutschen Grenzwert liegende Schweizer Vorsorgewert nicht aufgrund aktueller Forschungsergebnisse weiter gesenkt werden muss.
Hans Ulrich-RaithelDiese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten 98, Mai 2003, aktualisierte Fassung vom 6.6.2003
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